Eine Erklärung zu den Standards der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) - Zuletzt Aktualisiert: 11. Januar 2023

Was ist die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)?

Die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ist ein ESG-Standard (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) der EU, der am 28. November 2022 vom Rat der Europäischen Union angenommen wurde und darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen allgemeiner, einheitlicher und standardisierter zu gestalten, ähnlich wie die Berichterstattung von Finanzbuchhaltung und Rechnungslegung. Die CSRD wird für alle Unternehmen gelten, die:

  1. Über 250 Mitarbeiter haben
  2. Mehr als 40 Mio. € Jahresumsatz haben
  3. Mehr als 20 Mio. € Gesamtvermögen haben
  4. Börsennotierte Aktienkapital mit mehr als 10 Mitarbeiter oder 20 Mio. € Umsatz haben
  5. Internationale Unternehmen und Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. EUR in der EU, die mindestens eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreitet haben

Jedes EU-Unternehmen, das diese Kriterien erfüllt, muss einen Jahresbericht vorlegen, in dem es anhand der künftigen Nachhaltigkeitstaxonomie des CSRD darlegt, wie die Nachhaltigkeit sein Geschäft beeinflusst und welche Auswirkungen das Unternehmen auf die Menschen und die Umwelt hat. Ein erster Entwurf der ersten Anforderungen an die Umweltberichterstattung, die European Union Sustainability Reporting Standards (ESRS), wurde am 3. Mai 2022 von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur öffentlichen Stellungnahme freigegeben. Ein späterer, aktualisierter Entwurf wurde im November 2022 veröffentlicht, wobei die EFRAG ankündigte, dass sektorspezifische Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung später im Jahr 2023 veröffentlicht werden.

Die CSRD aktualisiert und ersetzt die bestehende Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFRD) und tritt in der gesamten Europäischen Union (EU) im Jahr 2023 in Kraft. Es wird geschätzt, dass mehr als 50.000 Unternehmen, die in Europa tätig sind, die ESRS berichten und einhalten müssen. Das Europäische Parlament hat die Richtlinie über die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) am Donnerstag, den 10. November 2022, mit 525 zu 60 Stimmen (bei 28 Enthaltungen) genehmigt.

Die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Ein großes Ziel von der CSRD ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu standardisieren und zu vereinfachen. Viele Unternehmen stehen derzeit unter dem Druck, eine Vielzahl unterschiedlicher Standards und Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verwenden. Die EU-CSRD zielt darauf ab, diese in einem ESG-Bericht zu konsolidieren, der den Anforderungen der EU-Regulierungsbehörden, Investoren und anderer Interessengruppen gerecht wird. Die erste Version der CSRD-Standards wird in Zusammenarbeit mit EFRAG erarbeitet.

Anforderungen der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Um die Anforderungen des CSRD einzuhalten, müssen Organisationen ab 2024 jährlich die folgenden Compliance-Schritte unternehmen:

  1. Erstellung und Einreichung eines CSRD-Berichts - Der erste CSRD-Bericht eines großen Unternehmens wird aufgrund der Umweltleistung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2024 früh im Jahr 2025 fällig sein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen mit der Berichterstattung für 2026 beginnen und dabei die optimierten KMU-Leitlinien der CSRD verwenden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen mit der Berichterstattung für 2026 beginnen und dabei die optimierten KMU-Leitlinien der CSRD verwenden.
  2. Verfolgung und Offenlegung der erforderlichen Informationen - Die CSRD-Berichte müssen Kommentare des Managements und Daten der Unternehmen über den folgenden Themen (über einen bestimmten Abschnitt für den Managementbericht) umfassen:
    • Wesentlichkeitsprozess zur Auswahl wesentlicher ESG-Themen, -Risiken, und -Fokusbereiche
    • Nachhaltigkeits- und ESG-Leistungsziele, Ziele und Fortschritte (die CSRD empfiehlt zumindest absolute Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen für 2030 und 2050)
    • Die Pläne des Unternehmens, einschließlich der Durchführungsmaßnahmen und der damit verbundenen Finanz- und Investitionspläne, um sicherzustellen, dass sein Geschäftsmodell und seine Strategie mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Einklang mit dem Abkommen von Paris der Vereinten Nationen von 2015 und dem Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar sind
    • Nachhaltigkeitsrisiken (einschließlich Klimawandel), die das Unternehmen betreffen, sowie die Auswirkungen der Organisation auf die Gesellschaft und Umwelt
    • Die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens in Bezug auf Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen
    • Wie sich Nachhaltigkeits- und ESG-Risiken auf die Betriebsergebnisse und die Unternehmensleistung auswirken könnten
    • Gegebenenfalls die Einbindung des Unternehmens in Kohle-, Öl- und Gas bezogene Aktivitäten
    • Strategien und Maßnahmen zum Umweltschutz
    • Nachhaltigkeitsrichtlinien des Unternehmens
    • Eine Beschreibung der Nachhaltigkeitsprüfung des Unternehmens (Due Diligence)
    • Soziale Verantwortung und Berücksichtigung der Mitarbeiter
    • Achtung der Menschenrechte
    • Anti-Korruption und Bestechungspraktiken
    • ESG-Steuerung des Unternehmens in Bezug auf Aspekte der Nachhaltigkeit, Fachwissen und Fähigkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Erfüllung dieser Aufgaben
    • Diversität und Vielfalt in der Unternehmensleitung
    • Wichtiges soziales, menschliches und intellektuelles Kapital
    • Wie das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens den Interessen der Stakeholder des Unternehmens und den Auswirkungen des Unternehmens auf die Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen
  3. Digitale Daten und Kennzeichnung - Die Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse und Managementerklärungen in XHTML oder in einem elektronischen Format gemäß den ESEF-Verordnungen und der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie erstellen und dann ihre berichteten Nachhaltigkeitsinformationen gemäß einem in der CSRD-Verordnung festgelegten digitalen Kategorisierungssystem digital "kennzeichnen" (oder ESG-Software wie Brightest verwenden, die Daten automatisch kennzeichnen und formatieren kann)
  4. Zusicherung durch Dritte - Organisationen, die im Rahmen der CSRD Bericht erstatten, müssen auch eine "begrenzte" Zusicherung der von ihnen offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen von einer neutralen, vertrauenswürdigen und erfahrenen dritten Partei einholen, die die Daten überprüft. Die "begrenzte" Zusicherung ist weniger streng als ein Finanzaudit, erfordert aber dennoch die Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Partnerorganisation für die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder einem Wirtschaftsprüfer

Die CSRD-Berichte müssen in einem konformen elektronischen Meldeformat gemäß Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag eines Unternehmens eingereicht werden.

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Der Zeitplan der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Die CSRD wurde von der Europäischen Kommission genehmigt und wird nun in Gesetz umgesetzt. Der Zeitplan für die CSRD lautet:

  • Mai 2022 - EFRAG hat den ersten Entwurf der ESRS-Standards zur öffentlichen Stellungnahme freigegeben.
  • 21. Juni 2022 - Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEPs) und Regierungen der EU bestätigten eine vorläufige Einigung über die Bedingungen und die Umsetzung der CSRD.
  • September 2022 - Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) überreicht die erste vollständige Version der ESRS-Berichtsstandards an die EU-Kommission.
  • November 2022 - Die EU-Kommission genehmigt und verabschiedet offiziell eine erste Reihe von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Offenlegung. Die CSRD wurde am 10. November vom EU-Parlament genehmigt und am 28. November 2022 vom EU-Rat gebilligt.
  • December 2022 - Die EU-Mitgliedstaaten setzen die EU-Richtlinie in Gesetz um und veröffentlichen sie im Amtsblatt der EU. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und ihre Bestimmungen müssen nach 18 Monaten in die nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten integriert werden.
  • 2023 - Die Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) tritt für die in Frage kommenden Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 in Kraft, und die Unternehmen müssen 2023 mit der Implementierung von Kapazitäten und Strukturen für die ESG-Berichterstattung beginnen, um ihre CSRD-Berichterstattung für das Folgejahr vorzubereiten. Die CSRD tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
  • 2024 - Qualifizierte Großunternehmen müssen für ihr Geschäftsjahr 2024 einen CSRD-Bericht nach einem ersten Reihe von Nachhaltigkeitsberichtsstandards veröffentlichen. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die CSRD bis zum 6. Juli 2024 einhalten. CSRD Artikel 4 der Richtlinie gilt ab 1. Januar 2024 für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
  • 2025 - Die Unternehmen werden den gleichen ESG-Berichtszyklus für das Geschäftsjahr 2025 wiederholen.
  • 2026 - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU müssen ihre eigene CSRD-Berichterstattung aufnehmen und dabei das nachfolgende, optimierte Berichtssystem für kleine Unternehmen verwenden.

Das bedeutet, dass Unternehmen ihre CSRD-Konformität bis 2023 planen und umsetzen müssen, um für den Berichtszyklus 2024 bereit zu sein und konform zu bleiben. Es ist noch nicht genau bekannt, wie die EU-Kommission oder die einzelnen Mitgliedstaaten Unternehmen bestrafen werden, die die CSRD nicht einhalten, aber gemäß den Anforderungen der Kommission in der Richtlinie werden Unternehmen, die die Richtlinie nicht einhalten, gezwungen sein, eine erhebliche Geldstrafe zu zahlen. Die neuesten Aktualisierungen können Sie in unserem Leitfaden zu den EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) finden.

Wann tritt die CSRD für verschiedene Arten von Unternehmen in Kraft?

Die EU-CSRD-Verordnung tritt in vier Phasen in Kraft:

  1. Unternehmen, die bereits verpflichtet sind, die NFRD einzuhalten, müssen ab 2025 über ihr Geschäftsjahr 2024 berichten.
  2. Große Unternehmen, die derzeit nicht verpflichtet sind, die NFRD einzuhalten, müssen ab 2026 über ihr Geschäftsjahr 2025 berichten.
  3. Börsennotierte KMU (außer Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen müssen ab 2027 über ihr Geschäftsjahr 2026 berichten.
  4. Internationale Unternehmen mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. € in der EU, die andere CSRD-Anforderungen erfüllen, müssen ab 2029 über ihr Geschäftsjahr 2028 berichten.

EIN PAAR HILFREICHE HINWEISEN

Ihre nächsten Schritte auf dem Weg zur CSRD- und ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wie Sie wahrscheinlich bereits wissen, setzt die EU im Jahr 2023 und darüber hinaus mehrere neue, wichtige Nachhaltigkeitsregeln, Gesetze und Offenlegungspflichten um, darunter die CSRD. Für Organisationen, die sich noch in der Anfangsphase ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung befinden, haben wir einige allgemeine Empfehlungen, zusätzliche Lektüre und Vorschläge für die nächsten Schritte:

Wesentlichkeitsbewertung - Bevor Sie Daten erheben oder an die Erstellung Ihres ersten Berichts denken, sollten Sie eine “Wesentlichkeitsbewertung" durchführen, um zu ermitteln, welche Nachhaltigkeitsziele und -prioritäten Sie verfolgen sollten, um die CSRD einzuhalten und sich darauf vorzubereiten. Eine Wesentlichkeitsbewertung ist ein Projekt, bei dem auf der Grundlage von Marktdaten, Befragungen von Stakeholdern und Umfragen die wichtigsten wesentlichen Themen für Ihr Unternehmen identifiziert und priorisiert werden. Ein Gesundheitsunternehmen könnte sich zum Beispiel auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Bezahlbarkeit, Innovation und seine Lieferkette konzentrieren. Ein Technologieunternehmen könnte sich auf den Datenschutz, die Sicherheit und den Zugang zu MINT-Bildung konzentrieren. Eine Bank könnte die finanzielle Eingliederung als ihr wichtigstes Thema bestimmen. Wählen Sie die zutreffenden Aspekte der Nachhaltigkeit je nach Aufgabe, Branche, Modell und ESG-Reifegrad Ihres Unternehmens aus und bewerten Sie sie entsprechend..

Systeme und Verfahren für Nachhaltigkeitsdaten - Um über die Nachhaltigkeitsleistung Ihres Unternehmens berichten zu können, müssen Sie wissen, worum es sich dabei handelt - und zwar mit einem hohen Maß an Präzision. Ihr Wesentlichkeitsprozess kann Ihnen dabei helfen, die wichtigsten Aspekte der Nachhaltigkeit zu ermitteln, auf die Sie sich konzentrieren und zu denen Sie Daten sammeln sollten. Ist die Geschäftsreise der Mitarbeiter eine der Hauptursachen für den CO2-Fußabdruck Ihrer Organisation? Einrichtungen? Produktionsstandorte? Wo liegen diese Daten heute vor, und wie werden Sie darauf zugreifen oder sie sammeln? Viele Organisationen beginnen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung mit relativ einfachen Tabellen, Umfragen und Dokumenten, aber die Angelegenheit kann schnell komplex werden - insbesondere für größere Unternehmen. Wenn Sie ein Unternehmen mit einem mittleren bis großen oder komplexen ökologischen Fußabdruck sind, können Sie wahrscheinlich eine spezielle Software für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das Datenmanagement benötigen, wie wir sie hier bei Brightest entwickeln, um Unternehmen bei der Einhaltung der ESG-Richtlinien zu unterstützen. Auch die laufende Archivierung der Berichte, die Versionsverwaltung und die Steuerung sind wichtig, da Sie jedes Jahr einen Bericht erstellen werden müssen.

Weitere Lektüre - Unsere kostenlosen Leitfäden zur Nachhaltigkeitsmessung (auf Englisch) und ESG-Berichterstattung (auf Englisch) bieten zusätzliche, detaillierte Anleitungen und Einblicke in die Messung und Berichterstattung Ihrer Nachhaltigkeitsleistung.